Rechtsprechung
RG, 09.10.1908 - V 455/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist der Antrag der Verteidigung zulässig, daß ein Mitglied des erkennenden Gerichts oder der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Sitzungssaal verlasse, um als geladener Zeuge demnächst vernommen zu werden? 2. Sind diese Beamten unter der Voraussetzung ordnungsgemäß ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 1
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96
Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im …
Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, daß er als Zeuge benannt (RGSt 42, 1, 2; BGHSt 11, 206), noch daß er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist (RGSt 12, 180; 58, 285; BGHSt 14, 219, 220). - BGH, 18.07.1995 - 1 StR 96/95
Anwesenheit - Präsenz - Verteidiger - Angeklagter - Zeuge
- BGH, 11.02.1958 - 1 StR 6/58
Richter als Zeuge - Beweisanträge - Mitwirkung an Entscheidungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 402/54
Rechtsmittel
Zwar braucht in der Ladung eines Richters zur Hauptverhandlung noch keine Verhinderung i.S. des § 66 GVG zu liegen (vgl. hierzu Hahn, "Die gesamten Materialien zur Strafprozessordnung" Bd 3 S 88; RGSt 42, 1). - BGH, 21.02.1952 - 4 StR 454/51
Rechtsmittel
Besteht ein Prozeßbeteiligter auf der Vernehmung eines zwar geladenen, aber nicht erschienenen Zeugen, so muss er einen Beweisantrag stellen (vgl RGSt 42, 1 ff).