Rechtsprechung
   RG, 09.10.1908 - V 455/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,329
RG, 09.10.1908 - V 455/08 (https://dejure.org/1908,329)
RG, Entscheidung vom 09.10.1908 - V 455/08 (https://dejure.org/1908,329)
RG, Entscheidung vom 09. Oktober 1908 - V 455/08 (https://dejure.org/1908,329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist der Antrag der Verteidigung zulässig, daß ein Mitglied des erkennenden Gerichts oder der Vertreter der Staatsanwaltschaft den Sitzungssaal verlasse, um als geladener Zeuge demnächst vernommen zu werden? 2. Sind diese Beamten unter der Voraussetzung ordnungsgemäß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.01.1998 - 3 StR 575/96

    Im Verfahren gegen Medizinprofessor aus Leipzig: Urteil des Landgerichts im

    Deshalb reicht es nach der Rechtsprechung weder aus, daß er als Zeuge benannt (RGSt 42, 1, 2; BGHSt 11, 206), noch daß er zwar als Zeuge geladen, aber nicht vernommen worden ist (RGSt 12, 180; 58, 285; BGHSt 14, 219, 220).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 96/95

    Anwesenheit - Präsenz - Verteidiger - Angeklagter - Zeuge

    Zudem hat Rechtsanwalt H. an der Hauptverhandlung als Verteidiger teilgenommen; damit war er nicht als Zeuge erschienen, denn die Anwesenheit in anderer prozessualer Eigenschaft genügt nicht, um eine Präsenz im Sinne des § 245 StPO zu begründen (RGSt 42, 1, 3; KMR StPO 8. Aufl. § 245 Rdn. 9).
  • BGH, 11.02.1958 - 1 StR 6/58

    Richter als Zeuge - Beweisanträge - Mitwirkung an Entscheidungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 07.12.1954 - 2 StR 402/54

    Rechtsmittel

    Zwar braucht in der Ladung eines Richters zur Hauptverhandlung noch keine Verhinderung i.S. des § 66 GVG zu liegen (vgl. hierzu Hahn, "Die gesamten Materialien zur Strafprozessordnung" Bd 3 S 88; RGSt 42, 1).
  • BGH, 21.02.1952 - 4 StR 454/51

    Rechtsmittel

    Besteht ein Prozeßbeteiligter auf der Vernehmung eines zwar geladenen, aber nicht erschienenen Zeugen, so muss er einen Beweisantrag stellen (vgl RGSt 42, 1 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht